warum mkg?

MKG steht für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie. Der hohe Spezialisierungsgrad dieser Fachrichtung ermöglicht es uns, eine sehr spezifische Erkennung und Behandlung aber auch die Prävention von Erkrankungen, Fehlbildungen und Verletzungen von Mund, Zähnen, Kiefer und Gesicht anzubieten. Dabei binden wir alle medizinischen und ästhetischen Aspekte dieses komplexen Bereichs mit ein. Zertifizierte Weiterbildungen und langjährige Erfahrung im Bereich der ästhetischen Gesichtschirurgie und Implantologie stellen sicher, dass Ihr Gesicht bei uns in guten Händen ist.

Wir sind Spezialisten

Gesicht und Kiefer sind anatomisch und funktionell höchst komplexe Teile des menschlichen Körpers, die maßgeblich die persönliche Ausstrahlung und das visuelle Selbstverständnis eines Menschen beeinflussen. Ihr umfassendes Verständnis und ihre fachgerechte medizinische Behandlung erfordern eine ganzheitliche Spezialisierung. Diese hat der Facharzt für MKG-Chirurgie durch ein abgeschlossenes Studium sowohl der Human- als auch der Zahnmedizin sowie eine mindestens vierjährige Weiterbildungszeit erworben.

Diese Qualifikationen machen MKG-Chirurgen zu Spezialisten für sämtliche operativen Eingriffe im Gesicht eines Menschen. Ihr oberstes Ziel ist die funktionelle und ästhetische Rehabilitation des Patienten. MKG bedeutet daher höchste Qualitätssicherung im Mund-, Kiefer- und Gesichtsbereich.

Wir sind Ärzte und Zahnärzte

Durch die intensive Ausbildung in Form eines Doppelstudiums mit anschließender Facharztausbildung kennen MKG-Chirurgen die Architektur des Gesichtes genau.

Das ermöglicht es uns, nicht nur zahnchirurgische Eingriffe kompetent vorzunehmen, sondern auch, wie beispielsweise bei Fehlbisslagen der Kiefer, gesichtsprofilverändernde Maßnahmen durchzuführen, die durch die Neupositionierung knöcherner Schädelstrukturen die Gesichtsharmonie optimieren.

Letztlich ist die Gesichtschirurgie die prädestinierte Facharztrichtung, um ästhetische Aspekte des Gesichtes profund zu beurteilen sowie verjüngende und formverändernde Eingriffe in einem ganzheitlichen Gesamtkonzept durchzuführen.

Angrenzende Fachgebiete

Wir beginnen dort, wo andere aufhören. Denn unser Tätigkeitsfeld liegt genau an den Schnittstellen unserer überweisenden Kollegen. Diese optimale Aufgabenteilung ist für unser Verständnis als Überweiserpraxis eine wichtige Grundvoraussetzung.

Ein Zahnarzt hat das Studium der Zahnheilkunde abgeschlossen und sich nach einer Zeit als Vorbereitungsassistent in freier Praxis niedergelassen oder ist als angestellter Zahnarzt in einer Klinik tätig. Zahnärzte und MKG-Chirurgen arbeiten häufig eng zusammen, da ihre Tätigkeitsfelder einander ideal ergänzen.

Der Oralchirurg ist ein Zahnarzt, der nach seinem Studium eine dreijährige Weiterbildungszeit absolviert hat, wovon er mindestens ein Jahr an einer Klinik mit entsprechender Fortbildungsmöglichkeit verbracht haben muss. Er erlangt während dieser Ausbildung Qualifikationen, die ihn weitestgehend auf das Gebiet der zahnärztlichen Chirurgie festlegen. Nach erfolgreicher Prüfung erlangt er die Bezeichnung „Fachzahnarzt für Oralchirurgie”.

Ein Kieferorthopäde ist ebenfalls ein Zahnarzt, der nach seinem Studium eine dreijährige Weiterbildungszeit absolviert hat. Er befasst sich mit der Erkennung, Verhütung und Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen durch zumeist konservative Behandlungsmaßnahmen. Klammern und „Zahnspangen” gehören genauso zum Spektrum des Kieferorthopäden wie immer spezifischer werdende technische Methoden. Mit dem MKG-Chirurgen ergeben sich meist dann Überschneidungspunkte, wenn neben einer Zahnfehlstellung auch eine Kieferfehlstellung (Dysgnathie mit skelettaler Bissanomalie) vorliegt. Da die schwere Bissanomalie nicht allein durch bloße Bewegung der Zähne behoben werden kann, läßt sich ein stabiles Behandlungsergebnis nur dann erreichen, wenn eine kieferorthopädisch-kieferschirurgische Kombinationstherapie eingeleitet wird.