Die Kieferfehlstellung ist mit einer Zahnfehlstellung verbunden und kann zu funktionellen Beschwerden führen. Aus diesem Grund wenden sich die Betroffenen oft zuerst an eine Kieferortrhopädin/einen Kieferorthopäden oder Sie werden vom Zahnarzt an diese/n überwiesen. Nach entsprechendem Beratungsgespräch, kieferorthopädischer Untersuchung sowie Auswertung der Röntgenbilder und Modelle werden Sie dann über die vorliegende Dysgnathie (Fehlbiss, Kieferfehlstellung, Bissanomalie) informiert und in unsere Beratung überwiesen.

Vergleicht man die Zahn-Kiefer-Beziehung mit einem Hausbau, so stellen die Kiefer das Fundament und die Zähne das eigentliche Haus dar. Ein schiefes Fundament führt bekanntlich zur Instabilität der ganzen Hauskonstruktion, wie beispielsweise beim Turm von Pisa: Der Turm an sich ist nicht das Problem, sondern das Fundament.

Ist die Zahn-Kiefer-Beziehung gestört, tritt häufig das Phänomen der schiefen Zähne auf. Der Kieferknochen bietet nicht ausreichend Platz für alle Zähne, dadurch verschieben sich die Zähne untereinander beziehungsweise kippen in verschiedene Richtungen. Es entsteht eine Konkurrenz um den Platz im Kiefer. Äußerlich erscheint dann der Unterkiefer häufig zu lang oder zu kurz.

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Während des Wachstums muss sehr genau geprüft werden, ob eine Wachstumsstörung der Kieferknochen allein durch eine kieferorthopädische Behandlung, zum Beispiel durch Zahnextraktionen, ausgeglichen werden kann. Denn bei einem unbefriedigenden Ergebnis wird es deutlich schwieriger und aufwendiger, chirurgisch ein gutes ästhetisches und funktionelles Ergebnis zu erzielen.

Zahnfehlstellungen ohne großen Platzmangel können ohne Weiteres auf rein kieferorthopädischem Wege korrigiert werden.

Im Erwachsenenalter erfolgt die Heilung einer Kieferfehlstellung in der Regel auf chirurgischem Wege in Kombination mit einer kieferorthopädischen Behandlung.

In Ausnahmefällen kann ein Fehlbiss ohne kieferorthopädische Behandlung durch eine alleinige Kieferverlagerungsoperation korrigiert werden, etwa bei sehr geringer Zahnfehlstellung oder umfangreicher Versorgung mit Kronen und Brücken.

Bei Verzicht auf eine kieferorthopädische Behandlung ist häufig eine anschließende prothetische Versorgung mit Brücken oder Kronen auf Kosten der Zahnsubstanz erforderlich, ohne die mit deutlich schlechteren funktionellen und ästhetischen Ergebnissen zu rechnen ist.

Wird eine Zahnfehlstellung ignoriert und der Fehlbiss allein durch eine Kieferverlagerungsoperation behandelt, geht man größtenteils einen schlechten Kompromiss ein, den es durch sorgfältige Planung und optimale kieferorthopädische Vor- und Nachbehandlung zu vermeiden gilt.